Strenge Werberegeln ab März
Ab März 2006 sind Werbemails und Massenmails auch unter Unternehmen (B2B) nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Notwendig ist auch, das der Empfänger nicht in der Robinson Liste eingetragen ist. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu € 37.000! Der Gesetzestext: § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 in der ab 1. März 2006 geltenden Fassung: http://www.dsk.gv.at/direkt_d.htm#107tkg2003 Die wichtigsten Ausschnitte: § 107. (1) Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. (…) Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss. (2) Die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist (3) Eine vorherige Zustimmung für die Zusendung elektronischer Post gemäß Abs. 2 ist dann nicht notwendig, wenn der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat. (Die oben genannte Robinsonliste) In die Robinsonliste kann sich jeder eintragen, der keine unerbetenen E-mails erhalten will. Eintragung: E-mail an eintragen@ecg.rtr.at . Die Liste kann über die Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde nachgefragt werden. Ein Faxformular für die Anforderung ist unter www.rtr.at/ecg abrufbar. Wozu aus meiner Sicht zu sagen ist, dass man als E-mail-Marketer die Robinson-Liste nur hin und wieder abrufen und händisch (!) vergleichen kann, da sie auf Anforderung zugefaxt wird. Theoretisch können sich die Inhalte der Liste täglich ändern. Wer soll das kontrollieren, zumal es automatisiert nicht möglich ist?


