Internetrecht Vortrag in Graz
Ich besuche jedes Jahr einen Vortrag zum Thema Internetrecht. Manches bleibt gleich, aber es sind auch jedes Jahr einige Neuerungen dabei.
Der heutige Vortrag vom Rechtsservice der Wirtschaftskammer in Graz war wieder interessant.
DDr. Meinhart Ciresa, Rechtsanwalt in Wien, hat mit viel Fachkenntnis und Humor die Methodik vorgetragen.
Eine wichtige Information sei noch einmal hervorgehoben:
IMPRESSUM
besteht aus
Name + Anschrift + E-Mail-Adresse des Anbieters
Firmenbuchnummer / UID
Firmenbeteiligungen Kapitalbeteiligungen (falls vorhanden)
und muss leicht auffindbar (mit maximal 2 Klicks) auf jeder Website vorhanden sein. Das gilt auch für Newsletter und E-mails generell; von diesen kann aber auch auf das Impressum auf der Website verlinkt werden.
Für Newsletter und E-mails, aber auch für Fax und Telefonate benötigt man die nachweisbare Zustimmung des Adressaten ansonsten drohen Verwaltungsstrafen von bis zu € 36.000,–.
Eine formlose Anzeige beim Fernmeldeamt reicht!
Grundsätzlich gilt nach Dr. Ciresa im Internet aber folgende Weisheit:
“Vor Gericht und auf hoher See ist das Leben in Gottes Hand und im Internet sowieso.”
Nach den vielen Fortbildungen zum Thema und zahlreichen Fallbeispielen kann ich dem nur zustimmen.
Empfehlenswerte Site zum Thema Internetrecht in Österreich:
Internet for jurists



