glanz-im-netz
Über Eva Maria Glanz-Possert
Die ersten Jahre:
1969 geboren, habe ich viele Jahre in Aus- und Fortbildungsstätten im In- und Ausland verbracht. 2005 Studienabschluss am Institut für Erziehungswissenschaften in Graz. Danach Tätigkeiten im universitätsnahen Bereich. In der Karenzzeit nach meinem ersten Kind habe ich meine Leidenschaft für das Marketing entdeckt.
Seit 2000 Selbstständigkeit im Bereich: Webdesign, Contentgestaltung und Online-Marketing
Fortbildung:
Online-Editor Donau-Uni KremsECDL, PC-Administrator am Wifi Steiermark
Kontiniuerliche Fortbildung on- und offline
Wifi Steiermark und bit Graz
interface-consult, Wien
FH Joanneum, Graz,
BlogTalk, Wien
Barrierefreies Internet, Wien
Online Marketing Foren in Zürich
Suchmaschinenorientierte Inhaltsgestaltung, Salzburg, Waltersdorf
…
Ganz privat:
Ich bin verheiratet und begeisterte Mutter von drei wunderbaren Kindern.
Berufsphilosophie:
Mein Ziel ist es, meinen Kunden das Internetals vielseitiges und spannendes Kommunikationsmittel näherzubringen.
Ich will für sie ihre Informationen, Farbwünsche, Logos und Texte unter Berücksichtigung aktueller Erkenntisse aus der Usability-Forschung am Bildschirm umsetzen.
Meine Mission
mission-statement
(nach Laurie Beth Jones)
Meine Mission ist es,
Menschen in ihrer Einzigartigkeit wertzuschätzen,
Wertschätzung zu kommunizieren,
und mich für das Leben zu engagieren.
Wichtig dabei sind mir:
Lebensfreude
Familie
Entwicklung
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Im Marketing tätig zu sein, bedeutet für mich, mich mit den Zielen der Geschäftspartner zu beschäftigen.
Besonders wenn man in Suchmaschinen erfolgreich sein will, ist es sehr wichtig, sich zu positionieren:
Was ist mein Angebot?
Wo will ich mit meinem Angebot/meiner Firma/meiner Einrichtung hin?
Ich halte es für sehr wichtig, die oben angeführte Wertschätzung zu kommunizieren. Das Jammern und Wehklagen hört man in Österreich sowieso viel zu häufig…
Um meinen Kunden hohe Qualität bieten zu können, arbeite ich mit kompetenten und erfahrenen Partnern zusammen.
Partner
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Internet-Service-ProviderDomain, Email, Webspace Freundlich, schnell und mit ihrem Angebot up-to-date. Hier können Sie gleich feststellen, ob Ihre Domain noch frei ist: |
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Programmierung und DesignWebhosting, Netzwerktechnik, Datenbankdesign
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Moschitz IT SolutionsMartin Moschitz
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Internetmitgestalter Webdesign, Webprogrammierung, |
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Suchmaschinen-MarketingDie Suchmaschinen-Werkstatt® |
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Marketing-Beratung Marketing-Beratung, Coaching und Training vor allem im Bereich Spezialgebiet: Kleine und mittlere Unternehmen |
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Kommunikation insbesondere Moderation von Klausuren, Mediation im |
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Grafik-DesignMag. Hannes Rinnerhofer Grafik Design Grafik DesignLogos, CD, LayoutÜbrigens: Hannes hat Gini, Ich habe nach wie vor viel Freude damit. Danke, Hannes! |
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2003
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Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur zu dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Umfang.
1. Leistung und Prüfung
1.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Ausarbeitung und Gestaltung von Webseiten im Internet
Sonstige Dienstleistungen
1.2 Die Ausarbeitung von Webseiten erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
1.3 Grundlage für die Erstellung von Webseiten ist das schriftliche Angebot, das der Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Dieses Angebot stellt eine Leistungsbeschreibung dar, die vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen ist. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
1.4 Die erstellten Webseiten bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden, der um die raschestmögliche Änderung bemüht ist.
1.5 Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass die Webseiten nicht installiert werden können, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist gelten die Webseiten als abgenommen.
1.6 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2. Preise, Steuern und Gebühren
2.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).
2.2 Gegebenfalls anfallende Kosten für Fahrt und tatsächliche Barauslagen werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
3. Liefertermin
3.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
3.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.3 Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Teilleistung einzustellen, wenn die Teilrechnung nicht fristgerecht bezahlt wird.
4. Zahlung
4.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 8 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
4.2 Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am Fälligkeitstag in Verzug. Von da an gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 (drei) % über der jeweiligen Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen – abgerundet auf den nächsten ¼-Prozentpunkt als vereinbart.
4.3 Nach Vorlage und Annahme der ersten Layouts durch den Auftragsgeber werden 50% der anzunehmenden Gesamtsumme an den Auftragnehmer fällig.
4.4 Fremdkosten, die sich nach Auftragsteilung als notwendig erweisen, sind gesondert zu bezahlen und nach Rechnungserstellung durch den Dritten sofort zur Zahlung zu bringen. Dies gilt nicht, wenn der Vertrag zwischen Auftraggeber und Drittem direkt zustande kommt.
5. Urheberrecht und Nutzung
Der Auftraggeber erwirbt das Werknutzungsrecht der für ihn gestalteten Webseiten für den von ihm beabsichtigten Zweck. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die gestalteten Webseiten als Referenz anführen kann.
6. Konkurrenzklausel
Mag. Eva Maria Glanz-Possert, glanz-im-netz.at, kreative lösungen im WWW ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
7.1 glanz-im-netz.at, kreative lösungen im WWW, verpflichtet sich, über alle betriebsinternen Angelegenheiten, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gegeben werden Stillschweigen zu bewahren.
7.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Auftragnehmer von dieser Schweigepflicht entbinden.
7.3 Die Schweigepflicht des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
8. Rücktrittsrecht
8.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird. Bereits erbrachte und übergebene Teilleistungen sind in der Relation zum Gesamtauftrag zu bezahlen.
8.2 Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung und führen zur einvernehmlichen Neufestsetzung der Lieferfrist.
8.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr von 10% in Rechnung zu stellen.
9. Gewährleistung, Änderungen
Für Webseiten, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Ergänzende Bedingungen bei Beratung und Schulungsleistungen
Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit:
glanz-im-netz.at, kreative lösungen im WWW, Mag. Eva Maria Glanz-Possert, im Folgenden Auftragnehmer genannt, ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.
1. Umfang des Auftrages
Der Beratungs-/Schulungsauftrag, im Folgenden: Auftrag und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt werden und verpflichten gegenseitig nur zu dem in der schriftlichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenem Leistungsumfang.
2. Berichterstattung
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.
2.2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende, von der Dauer der Arbeitsleistung abhängige einmalige bzw. laufende Berichterstattung als vereinbart gilt.
2.3. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2 – 4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.
3. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers / Urheberrecht / Nutzung
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartner erstellten Arbeitsergebnisse nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Eine Haftung des Auftragnehmers einem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
3.2. Der Auftraggeber erwirbt vom Auftragnehmer ein nicht ausschließliches Werknutzungsrecht an den Ergebnissen.
4. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, offene Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate.
4.2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von versteckten Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu verantworten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) des Auftragnehmers.
4.3. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder – falls die erbrachte Leistung der Nachbesserung infolge des Fehlschlages für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist – das Recht der Wandlung.
5. Haftung
5.1. Siehe Punkt 10. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.
5.2. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch ein Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
6. Honoraranspruch
Der Auftragnehmer hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
7. Honorarhöhe
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für Unternehmensberater“.







